Durch die europäische Richtlinie 92/58 sind Arbeitgeber verpflichtet, Rohre, durch die gefährliche Stoffe befördert werden zu markieren und zu kennzeichnen. Neben den Gefahrstoffsymbolen, muss zudem ein entsprechender Text das Rohr markieren.
Wir bieten Ihnen neben einem umfangreichen Sortiment an Standard-Rohrmarkierungen auch die Möglichkeit der individuellen Gestaltung und Umsetzung an. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot, bei dem wir Sie gerne beraten.
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